Drastische Strafen in Italien


Vor einigen Tagen kursierte eine für Motorradfahrer doch sehr erschreckende Meldung durch die einschlägigen Internet-Foren: Ein Motorradfahrer wurde zu einer extrem harten Strafe in Südtirol verurteilt: 2 Monate Haftstrafe und Beschlagnahmung des Motorrades. Was ist passiert?

Aufpassen
in Italien.

Zwei Monate Gefängnis und das Motorrad wurde vom Staat eingezogen? Was sich nach einem Horrormärchen anhört, ist Ende Mai in Südtirol, Italien tatsächlich passiert. Nun drängt sich natürlich die Frage auf, was genau vorgefallen ist? Welche Straftat hat der Beklagte begangen?

Kennzeichen:
Auf Lesbarkeit achten.

Laut italienischen Medien stellten die Carabinieri bei einer allgemeinen Polizeikontrolle an einem Motorrad einen erheblichen Mangel fest: Der Motorradfahrer aus Padua hatte an seiner Maschine das Kennzeichen falsch montiert. Laut Gesetzt darf dieses einen Neigungswinkel von 30 Grad nicht überschreiten!

Das Gericht in Trient verurteilte den Mann zu zwei Monaten Gefängnis, das Motorrad wurde vom Staat beschlagnahmt.

Der Grund ist so einfach, wie auch einleuchtend: Der Fahrer muss gewährleisten, dass das Kennzeichen immer perfekt lesbar ist. Hierfür wurde ein maximaler Winkel gesetzlich definiert.

Nichtwissen schützt
nicht vor Strafe.

Passstraße in Italien
Auch, wenn Italien über verführerische Straßen und Pässe verfügt – stets auf die Sauberkeit des Bikes denken!

Ein Kennzeichen, welches in einem möglichst großen Winkel montiert ist, kann von Geschwindigkeits-Messanlagen oftmals nicht erfasst werden. Ob die Änderung am Kennzeichen nun tatsächlich aus diesem Grund geschieht oder das Kennzeichen aufgrund einer Tuning-Maßnahme anders montiert wurde, spielt dabei keine Rolle. Die Carabinieri greifen in solchen Fällen hart durch.

Schmutz muss
entfernt werden.

Vielen ist dies sicherlich nicht bewusst. Kommt es doch häufiger vor, dass auf dem Rückweg aus dem Urlaub das komplette Motorrad – und somit natürlich auch das Kennzeichen – von Schmutz und Staub verdreckt ist, der gesetzlich vorgeschriebene Reflektor fehlt oder durch eine Unachtsamkeit oder gar einen Sturz das Kennzeichen verbogen ist.

Paragraf  § 22 (1) Nr. 3
schafft Klarheit.

Der Paragraf  § 22 (1) Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes beschreibt den Kennzeichenmissbrauch in Deutschland:

Wer ein Kraftfahrzeug führt und in rechtswidriger Absicht das an einem Kraftfahrzeug angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in dessen Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Mit dem Motorrad hin,
mit dem Zug zurück.

Für den oben beschriebenen Fall in Italien wurde das Strafmaß zum Glück gemildert: Die Haftstrafe wurde zur Geldstrafe ausgesetzt. Das Urteil lautete dann: 14.000 Euro Strafe und Abgabe des Motorrades. Das tut weh.

Keine
Lappalie.

Selten denkt man bei der Urlaubsfahrt daran, sein Motorrad zu putzen. Somit kommt es oft vor, dass Teile der Maschine bis zur Unkenntlichkeit verdreckt sind – manch einem gefällt das ja auch. Dennoch sollten alle sicherheitsrelevanten Bauteile – wie Blinker, Bremsleuchten und Scheinwerfer – immer von Dreck befreit sein. Dies dient nicht nur der eigenen Sicherheit. Zudem ist stets darauf zu achten, dass das Kennzeichen eindeutig ablesbar bleibt. Und auch bei Tuningmaßnahmen sollten die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Nicht nur Italien ist hier ein extrem kostspieliges Pflaster. Sonst kann die Freude am Motorrad(fahren) ganz schnell in einem finanziellen Desaster enden.


2 Antworten zu “Drastische Strafen in Italien”

  1. Liebes Autorenteam,

    sehr interessanter Beitrag! Werde bei meinem nächsten Italien-Urlaub verstärkt darauf achten, dass an meiner BMW GS 1200 alles stimmt.
    Vielen Dank für den Hinweis!

    Hugo v. R.

  2. Ja der Krieg geht weiter gegen Motorräder.
    Schade, wo ich doch einen Italiener fahre und die Wirtschaft im Land damit unterstütze ☹️

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